Seit dem 02.07.2023 sind nunmehr für alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gesetzlich zwingend vorgeschrieben, eine Meldestelle einzurichten. Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten gilt noch eine „Schonfrist“ bis zum 17. Dezember 2023.
Die UIMCert stellt Ihnen einen Meldekanal und Unterstützung im Rahmen
einer Meldestelle bereit, so dass Sie den Anforderungen des
Hinweisgeberschutzgesetzes (auch Whistleblowing-Richtlinie genannt)
genügen können. Durch ein Outsourcing der internen Meldestelle
(nicht zu verwechseln mit einer "externen Meldestelle" gemäß § 19 ff.
HinSchG) erreichen Sie eine höhere Vertrauensstellung als wenn Kollegen
aus Ihrem Hause, die Aufgaben übernehmen. Auch wird hierdurch sicherlich
der Umfang anonymer Hinweise reduziert.