MUSTER-Lösch-Konzept
Im Datenschutzrecht besteht eine gesetzliche Verpflichtung personenbezogene Daten zu löschen, wenn diese für die Zwecke, für die sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die Richtlinie soll zentrale Gesichtspunkte zur Aufbewahrung und Vernichtung von Informationen festlegen.