Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Österreich)
Es wurde eine Anpassung des Gesetzesbezugs vorgenommen (es ist nicht
erforderlich, rückwirkend bestehende Verpflichtungen zu erneuern)
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten VvV (für Auftragnehmer)
Es wurden Ergänzungen zum Drittlandtransfer vorgenommen (es ist nicht erforderlich, rückwirkend bestehende VvV zu erneuern)