Am 02.06.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verabschiedet. Mit einer einmonatigen Übergangsfrist wird das Gesetz nun in Kraft treten. Da das deutsche Gesetz über die Richtlinie hinausgeht, waren verschiedene Anpassungen der Unterlagen erforderlich. Unter Whistleblowing finden Sie nun folgende aktualisierten Unterlagen:
- interne Bekanntgabe der Meldestelle
- Bekanntgabe über die Internetpräsenz (insbesondere für externe Gruppen)
- Muster-FAQ
- Datenschutzinformationen zur Meldestelle gemäß Artikel 13/14 DSGVO
- Verpflichtungserklärung auf Vertraulichkeit gemäß HinSchG
Sie haben keinen Zugriff auf den Raum? Dann haben Sie ggf. noch keine Meldestelle bei uns beauftragt. Unter www.uimcert.de/whistleblowing finden Sie weiterführende Informationen zu den Anforderungen und auch zu den Konditionen.