Schutzbedürftige Informationen des Unternehmens und schutzbedürftige personenbezogene Informationen der Mitarbeiter sind zu klassifizieren. Bewertungskriterium dabei ist die Kritikalität bei missbräuchlicher Verarbeitung, Übermittlung oder Nutzung der Informationen. Hierbei ist die (kritische) Bedeutung der Informationen in Bezug auf das Geschäft und auf die Einhaltung geltender Gesetze zu beachten. Hierbei sollte die Risikobewertung berücksichtigt werden.
Zur vereinfachten Umsetzung finden Sie im Online-Formular-Center eine Muster-Klassifikationsmatrix:
[Informationssicherheit] [DSGVO] [KDG] [KDR-OG]
(Das Online-Formular-Center ist ein lizenzpflichtiges Produkt der UIMC)