Wir haben die Muster-Unterlagen für die Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz um die Kontaktmöglichkeiten zur externen (behördlichen) Meldestelle ergänzt.
Sie haben keinen Zugriff auf den Raum? Dann haben Sie ggf. noch keine Meldestelle bei uns beauftragt. Unter www.uimcert.de/whistleblowing finden Sie weiterführende Informationen zu den Anforderungen und auch zu den Konditionen.